Volksbefragung
Kundgemacht vom 11.07.2007 bis 30.07.2007
Kundmachung
über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde
Anlässlich der Volksbefragung
„Sind Sie gegen die Errichtung eines Hochhauses in der Kirchstraße? „
am 29. Juli 2007
wird gemäß § 46 der Tiroler Gemeinderatswahlordnung 1994 kundgemacht:
1. Wahllokale und dazugehörige Verbotszonen:
- 1. Gemeindeamt – Parterre Bühelstraße 1
- 2. Volksschule Schulgasse 16
Verbotszonen: 50 m um das Gebäude, in dem sich ein Wahllokal befindet
2. Wahlzeit: 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchgehend möglich. Der Wahlbehörde ist zur Stimmabgabe ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder dergleichen) vorzulegen, aus dem die Identität des Wählers ersichtlich ist.
3. Am Wahltag ist innerhalb der Verbotszone
a) jede Art der Wahlwerbung, wie Ansprachen an die Wähler, Anschlag und Verteilung von Wahlaufrufen und Wahlwerberlisten und dergleichen
b) jede Ansammlung von Menschen und
c) das Tragen von Waffen (vom Verbot des Waffentragens sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgenommen)
verboten.
4. Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 218,-- Euro (§ 87 TGWO 1994) geahndet.
Der Gemeindewahlleiter
Gritsch Josef
(c) 2007 Marktgemeinde Zirl - Gemeindeinformationssystem - http://mg.zirl.at/
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen