Auszug der Technischen Bauvorschriften 1998
1.Abschnitt
Allgemeines
§ 1
Allgemeine bautechnische Erfordernisse
(5) Das Äußere von baulichen Anlagen ist weiters so zu gestalten, dass im Hinblick auf deren Einbindung in die Umgebung das Orts-, Straßen- und Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Donnerstag, 12. Juli 2007
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