Auszug aus dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 (TROG 2006)
§27 Aufgaben und Ziele der örtlichen Raumordnung
(2) Ziele der örtlichen Raumordnung sind insbesondere:
k) die Schaffung der erforderlichen Verkehrsflächen der Gemeinde unter weitestmöglicher Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen des Verkehrs auf die Bevölkerung und die Umwelt.
l) die Bewahrung erhaltenswerter Orts- und Straßenbilder sowie erhaltenswerter Gebäudegruppen.
Donnerstag, 12. Juli 2007
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