Donnerstag, 12. Juli 2007

Und was sagt die Raumordnung dazu ?

Auszug aus dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 (TROG 2006)

§27 Aufgaben und Ziele der örtlichen Raumordnung

(2) Ziele der örtlichen Raumordnung sind insbesondere:

k) die Schaffung der erforderlichen Verkehrsflächen der Gemeinde unter weitestmöglicher Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen des Verkehrs auf die Bevölkerung und die Umwelt.
l) die Bewahrung erhaltenswerter Orts- und Straßenbilder sowie erhaltenswerter Gebäudegruppen.

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