Lieber Zirlerinnen und Zirler,
heute haben viele Bürgerinnen und Bürger ihr Einspruchsrecht in Anspruch genommen und bei der Gemeinde schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Dies ist umso bemerkenswerter, da es normalerweise kaum vorkommt, dass solche Rechtsmittel von den betroffenen Menschen wahrgenommen werden. Aber der „HÜTTER TURM“ bewegt unser Dorf.
Auch wir haben über einen sehr bekannten und in Bauangelegenheiten versierten Rechtsanwalt eine schriftliche Stellungnahme (30 Seiten dick) und eine Aufsichtsbeschwerde (mit 6 Seiten) beim Gemeindeamt Zirl während der offiziellen Amtsstunden eingebracht. Rechtsanwalt Dr. Michael Sallinger, der als exzellenter Kenner der Tiroler Baugesetze gilt, sieht in der Vorgangsweise der Marktgemeinde Zirl in Sachen „HÜTTER TURM“ schwere rechtliche Mängel.
Wenn die Gemeinde dieses Projekt noch einmal im August 2007 wirklich beschließen will, müssen insbesondere folgende Befunde und Gutachten eingeholt werden:
Ø Verkehrsstromanalyse
Ø Verkehrsgutachten
Ø Immissionsgutachten
Ø Rechtsgutachten über die Zulässigkeit des hier verfolgten PPP-Modells
Ø Raumordnerische Grundlagenforschung
Ø Einholung vollständiger Erläuterungsberichte
Ø Städtebauliches Konzept und Gutachten
Der Beschluss über die Änderung des Zirler Raumordnungskonzeptes wurde OHNE Erläuterungsbericht des örtlichen Raumplaners DI Bernd Egg gefasst. Ein solcher Bericht war bei unserer Akteneinsicht im Amt NICHT vorhanden. Bei jedem anderen Bauvorhaben, egal ob Einfamilienhaus oder Wohnblock oder Garage, muss ein solches Gutachten immer vorliegen, bevor der Gemeinderat einen Beschluss fassen kann!
Unser Motto lautet:
JA - FÜR EIN LEBENWERTES ZIRL
JA - FÜR MEHR DEMOKRATIE IN ZIRL
JA – BEI DER VOLKSBEFRAGUNG
(wenn Sie gegen den Turm sind, müssen Sie bitte das „JA“ ankreuzen!)
Mit freundlichen Grüßen
Beate & Manfred Krapf
Montag, 23. Juli 2007
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